EUR.1 versus Ursprungserklärung — was wähle ich?
EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung? Die Wahl hängt von Wert, Status und Bestimmungsland ab. Hier lesen Sie, wann Sie was verwenden.
Ein EUR.1 und eine Ursprungserklärung auf der Rechnung verfolgen denselben Zweck — den Nachweis des präferenziellen Ursprungs von Waren — haben aber unterschiedliche Anwendungsregeln. Faustregel: Bis 6.000 € darf jeder Exporteur eine Ursprungserklärung auf die Rechnung setzen. Über 6.000 € benötigen Sie ein EUR.1, es sei denn, Sie sind Ermächtigter Ausführer (Approved Exporter) — dann verwenden Sie immer die Ursprungserklärung, auch bei höheren Werten. Eine gute Wahl spart Ihnen Zeit, Kosten und Ärger beim Zoll des Bestimmungslandes.
Was ist präferenzieller Ursprung?
Präferenzieller Ursprung ist ein Zollkonzept, das aus Handelsabkommen zwischen der EU und Drittländern (z. B. Südkorea, Japan, Kanada, Vietnam, Vereinigtes Königreich über TCA und vielen weiteren) hervorgeht. Waren, die die Ursprungsregeln in einem solchen Abkommen erfüllen — meist, weil sie in der EU hergestellt oder ausreichend bearbeitet wurden — kommen für reduzierte oder Null-Tarife bei der Einfuhr im Partnerland in Frage.
Ohne Ursprungsnachweis zahlt der Importeur den vollen MFN-Tarif (Most Favoured Nation), was schnell 5 % bis 25 % zusätzliche Einfuhrabgaben bedeutet. Daher spielen Ursprungsnachweise eine so große Rolle im Export.
Die Rechtsgrundlage liegt in den Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Regeln und in jedem spezifischen Handelsabkommen. Seit dem 1. Januar 2021 arbeitet die EU zudem mit REX (Registered Exporter System) für mehrere Abkommen, insbesondere das EU–Vereinigtes-Königreich-TCA.
Wann verwenden Sie welches Dokument?
Drei Situationen bestimmen Ihre Wahl:
1. Wert der Sendung
- Bis einschließlich 6.000 €: eine Ursprungserklärung auf der Rechnung genügt. Jeder Exporteur darf sie ausstellen, keine Bewilligung erforderlich.
- Über 6.000 €: Sie benötigen ein EUR.1-Zertifikat — es sei denn, Sie sind Approved Exporter.
2. Status als Exporteur
- Keine Bewilligung: bis 6.000 € Ursprungserklärung, darüber EUR.1.
- Ermächtigter Ausführer (Approved Exporter, AE): stets Ursprungserklärung, auch bei 100.000 € oder mehr. Kein EUR.1 mehr nötig — Sie tragen Ihre Bewilligungsnummer auf der Rechnung ein.
- REX-registriert: für Abkommen wie das EU-UK verwenden Sie Ihre REX-Nummer in einem Statement on Origin, unabhängig vom Wert.
3. Bestimmungsland
Nicht jedes Abkommen arbeitet mit EUR.1. Für Südkorea ist es meist eine Ursprungserklärung (kein EUR.1). Für Kanada (CETA) arbeiten Sie mit einer Ursprungserklärung. Für Japan, Singapur, Vietnam entsprechend. Prüfen Sie stets das jeweilige Abkommen über Access2Markets der EU-Kommission.
Ohne REX-Registrierung können Sie unter dem TCA nicht präferenziell ins Vereinigte Königreich exportieren, wenn der Wert über 6.000 € liegt. Das ist ein häufig gemachter Fehler seit dem Brexit.
Wie beantragen Sie ein EUR.1?
In den Niederlanden ist die Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) die ausstellende Stelle für EUR.1. Der Prozess:
- Sie füllen ein EUR.1-Formular aus (Papier oder digital über das KvK-Portal).
- Sie reichen Ursprungsnachweise ein: Lieferantenerklärungen, Produktionserklärungen, Kalkulationen.
- Die KvK kontrolliert und stempelt das Dokument ab (KvK-Tarif, siehe kvk.nl).
- Sie senden das Original mit der Sendung mit.
Bearbeitungszeit: meist am selben oder am nächsten Werktag bei der KvK. Bei komplexen Ursprungsfragen kann es länger dauern, weil die KvK zusätzliche Lieferantenerklärungen anfordern kann.
Approved Exporter: wann ist das sinnvoll?
Der Status Ermächtigter Ausführer (Approved Exporter, AE) wird von Douane Nederland verliehen. Mit dieser Bewilligung dürfen Sie:
- Ursprungserklärungen bei jedem Betrag abgeben (keine 6.000-€-Grenze mehr).
- Keine separaten EUR.1 bei der KvK beantragen.
- Schneller exportieren — keine Wartezeit auf KvK-Stempel.
Wann lohnenswert? Faustregel: Bei mehr als ca. 30 EUR.1 pro Jahr oder bei regelmäßigen Exportsendungen über 6.000 € amortisiert sich der Antrag innerhalb weniger Monate. Der Antrag dauert 6 bis 12 Wochen und erfordert ein gut dokumentiertes internes Ursprungsdossier (Produktdossier pro HS-Code, Lieferantenerklärungen, Kalkulationen).
Der Zoll führt nach Erteilung periodische Audits durch. Schlecht belegte Erklärungen führen zum Entzug der Bewilligung und Nachforderung — die Verwaltung muss also stimmen.
Häufige Fehler
1. Ursprungserklärung auf der Rechnung ohne gültige Grundlage
Den Satz „The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin” dürfen Sie nur anbringen, wenn Sie tatsächlich die Ursprungsregeln erfüllen. Wenn nicht, geben Sie eine unrichtige Erklärung ab. Der Importeur kann Jahre später mit einer Nachforderung konfrontiert werden — und diese Rechnung kommt oft auf den Lieferanten zurück.
2. Falsche Textvariante verwenden
Der Text einer Ursprungserklärung ist nicht frei. Jedes Abkommen hat eine feste Formulierung. Einen EUR.1-Text unter dem TCA zu verwenden ist ungültig. Arbeiten Sie mit den aktuellen Texten von Douane Nederland oder der EU-Kommission.
3. Keine Lieferantenerklärung anfordern
Wenn Sie weiterverkaufen und nicht selbst der Hersteller sind, benötigen Sie Lieferantenerklärungen (LE) oder Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE), um den Ursprung nachzuweisen. Viele Exporteure vergessen diese Verwaltung und stehen bei einem Audit vor Überraschungen.
4. EUR.1 für Land ohne Abkommen beantragen
Für die USA, China, Indien, Brasilien und viele andere Länder hat die EU kein präferenzielles Abkommen. Ein EUR.1 hat dort keinen Wert — dort arbeiten Sie mit einem Certificate of Origin (CoO) über die KvK, was ein anderes Dokument ist.
5. EUR.1 zu spät ausstellen
Ein EUR.1 muss in der Regel bei Versand ausgestellt werden. Ein nachträgliches EUR.1 (issued retrospectively) ist unter Bedingungen möglich, aber der Importeur läuft Gefahr, dass der Zoll des Bestimmungslandes es ablehnt. Planen Sie die Papiere in Ihren Auftragsprozess ein.
Praxisbeispiel
Ein Aalsmeerer Händler exportiert Gartenbaugeräte nach Südkorea. Sendung von 18.500 €. Drei Optionen:
- Ohne Bewilligung: EUR.1-Antrag bei der KvK (KvK-Tarif, 1 Tag Wartezeit). Importeur zahlt 0 % statt 8 % Einfuhrabgaben.
- Mit Approved-Exporter-Status: Ursprungserklärung auf der Rechnung. Keine Kosten, keine Wartezeit. Gleicher Vorteil für den Importeur.
- Kein Ursprungsnachweis: Koreanischer Importeur zahlt 8 % auf 18.500 € = 1.480 € zusätzliche Einfuhrabgaben.
Das Einsparpotenzial ist enorm — daher werden strukturelle Exporteure fast immer Ermächtigter Ausführer.
Loslegen
Die Wahl zwischen EUR.1 und Ursprungserklärung ist meist einfach, sobald Sie Wert, Status und Bestimmung kennen. Aber die zugrunde liegende Ursprungsverwaltung — Lieferantenerklärungen, Kalkulationen, Produktdossiers — ist der Bereich, in dem die meisten Unternehmen Punkte liegen lassen.
DouaneDoc unterstützt Sie bei der Ursprungsdokumentation, dem KvK-Antrag für EUR.1 und dem Antrag für den Approved-Exporter-Status, falls dieser sich für Sie lohnt. Fordern Sie ein Angebot an oder sehen Sie, wie wir die Ausfuhranmeldung Schritt für Schritt regeln.
Fragen? Rufen Sie 088 088 2407 (international: +31 88 088 2407) an oder mailen Sie an sales@aircargo.nl.
Mehr zu Grundlagen
EORI-Nummer beantragen: kostenlos, 1 Werktag
Eine EORI-Nummer ist verpflichtend für jedes Unternehmen, das innerhalb oder außerhalb der EU im- oder exportiert. Der Antrag ist kostenlos und dauert meist einen Werktag.
GrundlagenWas ist ein T1-Versanddokument? Eine vollständige Erklärung
Ein T1 ist ein Zolldokument, mit dem Nicht-Unionswaren unter Aussetzung der Abgaben durch die EU befördert werden. Hier lesen Sie, wie es genau funktioniert.