Was ist ein EUR.1 Ursprungszeugnis?
Ein EUR.1 ist ein Zolldokument, das den präferenziellen Ursprung von Waren im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen der EU und einem Drittland nachweist. Mit einem gültigen EUR.1 zahlt Ihr Kunde bei der Einfuhr im Bestimmungsland keine oder stark reduzierte Einfuhrabgaben anstelle des regulären Drittlandtarifs. Für Exporteure ist das damit ein knallharter kommerzieller Vorteil: Sie können schärfer kalkulieren, und Ihr Kunde behält mehr Marge.
Wichtig zu verstehen: Präferenzieller Ursprung ist etwas anderes als nicht-präferenzieller Ursprung (die „Made in”-Angabe). Der präferenzielle Ursprung wird strikt durch die Ursprungsregeln im jeweiligen Abkommen bestimmt, festgelegt in einer Liste von Be- oder Verarbeitungen je HS-Tarifposition. Ein Produkt ist erst dann präferenziell EU-Ursprung, wenn es vollständig in der EU gewonnen wurde oder ausreichend be- oder verarbeitet wurde gemäß dieser Listenregel. Materialien aus Drittländern können dabei mitzählen, sofern die richtige Bearbeitung stattgefunden hat.
Die EU hat präferenzielle Handelsabkommen unter anderem mit Schweiz, Norwegen, Island, Türkei (Industrieerzeugnisse), Ägypten, Marokko, Tunesien, Israel, Chile, Mexiko, Südafrika und den westlichen Balkanländern. Für neuere Abkommen wie UK (TCA), Japan, Vietnam, Singapur, Südkorea und Kanada (CETA) wird kein EUR.1 mehr verwendet – dort gilt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, ggf. unter einer REX-Registrierung. Wir beraten Sie, welches Nachweismittel für Ihre Bestimmung gilt.
Wann benötigen Sie ein EUR.1?
Sie benötigen ein EUR.1 (oder einen vergleichbaren Ursprungsnachweis), sobald:
- Sie in ein Land mit präferenziellem EU-Abkommen exportieren und Ihr Kunde den Präferenztarif in Anspruch nehmen möchte
- Ihre Waren die Ursprungsregeln für dieses Abkommen und diese HS-Position erfüllen
- Der Rechnungswert über der Grenze liegt, unterhalb der eine einfache Ursprungserklärung ausreicht (6.000 € in den meisten Abkommen)
- Sie keine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer oder REX-Registrierung haben und somit nicht selbst auf der Rechnung erklären dürfen
- Ihr Kunde ausdrücklich nach einem EUR.1 für seine Einfuhrverwaltung fragt
Für regelmäßig wiederkehrende Ströme ist häufig eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer (Approved Exporter) oder ein REX-Status vorteilhafter – dann entfällt der individuelle Zertifikatsantrag. Wir beraten stets auf Basis Ihrer tatsächlichen Exportströme, welches Modell am effizientesten ist.
Was benötigen wir für den Antrag?
Für einen reibungslosen EUR.1-Antrag bei der Handelskammer benötigen wir:
- Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, HS-Code(s), Wert und INCOTERM
- Packliste mit Kollis, Gewichten und Stückzahlen
- Ursprungsnachweis: Sind Sie Hersteller? Liefern Sie Rezeptur, Materialliste und Selbstkostenkalkulation. Sind Sie Händler? Dann benötigen Sie eine Lieferantenerklärung Ihres EU-Lieferanten
- Daten von Exporteur und Empfänger (Anschrift, EORI)
- Bestimmungsland und vorzugsweise der Verweis auf das anwendbare Abkommen
- Frachtbrief oder Transportdetails (besonders relevant bei Durchfuhr über ein anderes Land)
- Bewilligung, wenn Sie Ermächtigter Ausführer sind (nur als Referenz)
Bei Zweifeln, ob Ihr Produkt die Ursprungsregel erfüllt, führen wir vorab eine Ursprungsprüfung durch. Das ist immer sinnvoller, als später eine Verifizierung zu verlieren und Ihren Kunden mit einer Nachforderung zu konfrontieren.
Wie verläuft der Prozess?
1. Dokumentenprüfung und Ursprungsanalyse (1-2 Stunden) Wir prüfen, ob Ihr Produkt unter die richtige Listenregel fällt und ob die Lieferantenerklärungen korrekt sind. Bei Zweifeln stellen wir vor der Einreichung zusätzliche Fragen.
2. Digitaler Antrag bei der KvK Wir reichen das EUR.1 über das KvK-Portal (CrCloud / certifii) ein, mit Ihnen als Exporteur. Der Antrag wird digital geprüft.
3. Stempel und Ausstellung Bei Genehmigung druckt die KvK das Zertifikat physisch und stempelt es ab. Wir organisieren Abholung oder Versand an Sie oder direkt an Ihren Spediteur.
4. Verteilung in der Kette Sie oder Ihr Empfänger reichen das EUR.1 zusammen mit der Einfuhranmeldung beim Zoll des Bestimmungslandes ein. Erst dann gilt die Präferenz endgültig.
5. Archivierung Wir bewahren Antrag und Belege mindestens 7 Jahre für eine eventuelle Ursprungsverifizierung auf – gemäß Aufbewahrungsfrist im UZK.
Bearbeitungszeit: bei Anlieferung vor 12:00 Uhr an Werktagen erhalten Sie das Zertifikat in der Regel am nächsten Werktag. Eilfälle nach Absprache möglich.
Was kostet es bei DouaneDoc?
| Szenario | Tarif |
|---|---|
| Standard-EUR.1 (1 Produkt, eindeutiger Ursprung) | auf Anfrage + KvK-Gebühren |
| EUR.1 mit mehreren HS-Positionen / Ursprungsanalyse | auf Anfrage + KvK-Gebühren |
| Nachträglich ausgestelltes EUR.1 (issued retrospectively) | auf Anfrage + KvK-Gebühren |
| Begleitung Antrag Ermächtigter Ausführer / REX | Angebot auf Maß |
| Monatsabonnement ab 15 Zertifikaten | individueller Tarif |
KvK-Gebühren betragen aktuell ca. 13,75 € pro Zertifikat (Tarif 2026, exakter Tarif laut KvK).
Beispiel 1 – Aalsmeerer Maschinenbauer liefert eine Anlage an einen Kunden in Marokko: auf Anfrage + Gebühren, EUR.1 in 1 Werktag.
Beispiel 2 – Großhandel exportiert eine Mischung von Halbwaren in die Schweiz: Ursprungsanalyse + Mehrposten-EUR.1 für auf Anfrage + Gebühren, mit verifizierten Lieferantenerklärungen.
Beispiel 3 – Exporteur mit 30 Sendungen/Monat nach Marokko: Wir regeln die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer, danach Ursprungserklärungen auf Rechnung statt einzelner EUR.1 – erhebliche Einsparung.
Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden
1. Unberechtigte Beanspruchung von EU-Ursprung Ein Produkt, das nur in NL aus überwiegend asiatischen Komponenten montiert wird, erfüllt die Ursprungsregel oft nicht. Wir berechnen vorab die Wertanteile und prüfen auf Tarifpositionssprung.
2. Fehlende Lieferantenerklärungen Als Händler sind Sie für den Nachweis von Ihren EU-Lieferanten abhängig. Ohne gültige Lieferantenerklärung ist Ihr EUR.1 bei einer Verifizierung ein Papiertiger. Wir sorgen dafür, dass Sie standardmäßig Langzeit-Lieferantenerklärungen im richtigen Format einholen.
3. EUR.1 für das falsche Abkommen Für UK, Japan, Kanada und einige andere Länder gilt kein EUR.1. Wir verhindern, dass Ihr Kunde mit dem falschen Dokument beim Einfuhrzoll steht.
4. Diskrepanzen zwischen Rechnung und Zertifikat Unterschiede in Gewicht, Wert oder Beschreibung sind Standardgrund für die Ablehnung. Wir stimmen alle Unterlagen vor der Einreichung ab.
Warum DouaneDoc?
- Senior-Ursprungsexpertise – wir beurteilen Ursprungsregeln strukturell, nicht als Nebensache
- Begleitung der Bewilligungsanträge Ermächtigter Ausführer und REX-Registrierung – strukturelle Einsparung für häufige Exporteure
- Direkter Draht zur KvK für Abwicklung und Eilfälle
- Lückenlose Archivierung für 7 Jahre, bereit für jede Verifizierung
- Teil von Aircargo Netherlands – ein Partner für sowohl Ihre Ausfuhranmeldung als auch Ihre Ursprungspapiere
Rufen Sie 088 088 2407 (international: +31 88 088 2407) an oder mailen Sie an sales@aircargo.nl. Bei Anlieferung vor 12:00 Uhr liegt Ihr EUR.1 in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen oder Ihrem Spediteur.