DouaneDoc by Aircargo Netherlands
ATA 1-2 Werktage

ATA-Carnet

Der Reisepass für Ihre Waren – vorübergehende Ausfuhr in über 60 Länder, ohne Zollabgaben oder MwSt. vorzustrecken.

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Was ist ein ATA-Carnet?

Ein ATA-Carnet ist international als der Reisepass für Waren bekannt. Es ist ein Zolldokument, mit dem Sie Waren vorübergehend aus dem EU-Gebiet in ein oder mehrere angeschlossene Länder ausführen und wieder zurückbringen können, ohne vor Ort Einfuhrabgaben und MwSt. zu zahlen oder ein gesondertes Einfuhrverfahren zu durchlaufen. Die Abkürzung ATA stammt von den französischen und englischen Begriffen „Admission Temporaire / Temporary Admission”.

Das System basiert auf zwei internationalen Übereinkommen: dem ATA-Übereinkommen (1961) und dem Übereinkommen von Istanbul (1990). Mittlerweile sind mehr als 60 Länder beigetreten, die zusammen den überwiegenden Teil der weltweiten Handelsströme für die vorübergehende Ausfuhr abdecken. In den Niederlanden stellt die Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) die Carnets aus, mit der ICC World Chambers Federation als internationalem Dachverband.

Im Kern bietet das Carnet administrative Einfachheit plus finanzielle Sicherheit. Einfachheit, weil Sie statt für jedes Land eine Ausfuhranmeldung plus Einfuhranmeldung plus Wiedereinfuhranmeldung plus Ausfuhranmeldung vorzunehmen, mit einem Dokument mit Stempeln auskommen. Sicherheit, weil eine Sicherheitsleistung oder Bankgarantie über die KvK potenzielle Einfuhrabgaben und MwSt. im Besuchsland deckt – und diese Sicherheit einfach freigegeben wird, sobald die Waren ordnungsgemäß zurückkommen.

Wann benötigen Sie ein ATA-Carnet?

Ein ATA-Carnet ist DIE Lösung für die vorübergehende Ausfuhr in drei klassischen Kategorien:

  • Messen und Ausstellungen – Stand- und Vorführmaterial für Fachmessen in Dubai, Las Vegas, Hongkong, Tokio etc.
  • Handelsmuster (commercial samples) – Produkte zur Demonstration beim Kunden, nicht zum Verkauf
  • Berufsausrüstung (professional equipment) – Filmcrew mit Kameras und Tontechnik, Mess- und Prüfgeräte, Demoanlagen, Theater- und Konzertproduktion, Sportausrüstung für Wettkämpfe

Konkrete Situationen:

  • Filmcrew mit Kameras und Objektiven für Aufnahmen in den USA
  • Forschungsteam, das Messgeräte zu einem Feldstandort in Afrika mitnimmt
  • Unternehmen auf einer Fachmesse in Dubai mit Standmaterial und Demoprodukten
  • Live-Act oder Orchester mit Instrumenten und Bühnentechnik auf Tournee
  • Vertriebsteam mit Produktmustern für einen Kundenbesuch in Japan
  • Sportteam oder Künstler mit Ausrüstung für einen Wettkampf oder Auftritt
  • Industrieunternehmen, das einen Testaufbau vorübergehend bei einem Kunden in einem Drittland aufstellt

Wichtig: Ein ATA-Carnet ist nicht für Waren geeignet, die Sie verkaufen wollen, für Verbrauchsgüter, die vor Ort verbraucht werden, oder für eine endgültige Verbringung. Dafür benötigen Sie eine reguläre Ausfuhranmeldung.

Was benötigen wir für den Antrag?

Für einen ATA-Carnet-Antrag bei der Handelskammer benötigen wir:

  • Allgemeine Warenliste mit:
    • Laufende Nummer pro Position
    • Beschreibung (für den Zoll spezifisch genug: möglichst mit Seriennummern)
    • Stückzahl
    • Gewicht
    • Wert pro Position (in Euro oder Bestimmungswährung)
    • Ursprungsland
  • Anschrift und EORI des Carnet-Inhabers (Ihres Unternehmens)
  • Name der Person, die die Waren vor Ort nutzt (kann dieselbe sein)
  • Liste der Besuchsländer und vorzugsweise pro Land den Zweck (Messe, Demo, Aufnahme etc.)
  • Reisezeitraum (Abreisedatum, voraussichtliches Enddatum)
  • Eventuelle Transportdaten, sofern bereits vorhanden

Die Handelskammer arbeitet bei der Sicherheitsleistung mit einem festen System – 40 bis 50 % des Gesamtwerts werden als Sicherheit hinterlegt oder versichert. Wir kalkulieren im Vorfeld, was das in Ihrem Fall bedeutet, und helfen bei der Wahl zwischen Depot oder Bankgarantie.

Wie verläuft der Prozess?

1. Intake und Erstellung der Warenliste (2-4 Stunden) Wir helfen Ihnen, die Warenliste so präzise wie möglich aufzustellen – Seriennummern, klar erkennbare Beschreibungen, korrekte Bewertungen. Eine unsaubere Liste führt bei jeder Zollpassage zu Problemen.

2. Antrag bei der KvK Wir reichen das Carnet digital über das KvK-Portal ein, regeln die Sicherheitskomponente, und die KvK druckt das Carnet physisch aus.

3. Ausstellung und Briefing Sie erhalten das Carnet (physisch, da viele Bestimmungsländer noch auf Papier stempeln). Wir geben ein kurzes schriftliches Briefing, welche Stempel zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.

4. Abreise und Grenzpassagen Bei jeder Aus- und Einreise stempelt der Zoll das Carnet ab. Wir begleiten erste Reisen und sind unterwegs für Fragen erreichbar.

5. Rückgabe und Erledigung Nach der Rückkehr reichen wir das Carnet bei der KvK ein. Bei vollständiger Abstempelung wird die Sicherheit freigegeben. Kommt es zu einer Forderung eines ausländischen Zolls, begleiten wir die Abwicklung – häufig entstehen Forderungen durch einen fehlenden Stempel, der nachträglich belegt werden kann.

Bearbeitungszeit: bei vollständiger Anlieferung 1-2 Werktage für die Ausstellung. Eilanträge nach Absprache möglich.

Was kostet es bei DouaneDoc?

SzenarioTarif
Standard-ATA-Carnet (1 Land, begrenzte Warenliste)auf Anfrage + KvK-Gebühren
ATA-Carnet mehrere Länder / umfangreiche Warenlisteauf Anfrage + KvK-Gebühren
Eilantrag innerhalb 24 StundenGrundtarif + 50 % Eilzuschlag
Begleitung bei Forderung oder Streit über ErledigungAngebot auf Maß
CPD-Carnet (Fahrzeuge)Angebot auf Maß

KvK-Gebühren und Sicherheitsprämien werden 1:1 weiterberechnet. Der genaue KvK-Tarif hängt vom Wert, der Anzahl der Länder und der Laufzeit ab – wir geben vorab eine transparente Kostenübersicht.

Beispiel 1 – Filmcrew mit Kameraausrüstung (Wert 80.000 €) in die USA für 3 Wochen: auf Anfrage + KvK-Gebühren, Sicherheit über Versicherung, Carnet in 2 Werktagen.

Beispiel 2 – Unternehmen auf Fachmesse Dubai mit Standmaterial (Wert 35.000 €) und Mustern: auf Anfrage + Gebühren, inklusive Begleitung des Stempelprozesses bei Abreise von Schiphol.

Beispiel 3 – Klassisches Orchester auf Tournee in die Schweiz, UK und Japan mit Instrumenten (Wert 600.000 €): individuelle Begleitung, Sicherheitsleistung über Bankgarantie, exakte Stempelroute.

Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden

1. Unvollständige oder unklare Warenliste Ein Zoll kann im Zweifelsfall die gesamte Liste prüfen und eine physische Kontrolle verlangen. Wir erzwingen vorab Präzision – Seriennummern, präzise Beschreibungen, kein „Verschiedenes”.

2. Fehlender Stempel bei Grenzpassage Ein fehlender Stempel ist DER Klassiker. Der Zoll des Besuchslands kann dann geltend machen, dass die Waren nicht zurückgekehrt sind, was zur Inanspruchnahme der Sicherheit führt. Wir briefen vorab und sind unterwegs erreichbar.

3. Falsche Kategorie angekreuzt ATA-Carnets unterscheiden Kategorien (samples / professional equipment / fairs). Eine falsche Kategorie kann in manchen Ländern zur Verweigerung führen. Wir stimmen die Kategorie auf Ihre tatsächliche Verwendung ab.

4. Waren ohne formelle Einfuhr verkauft Verkauf ist möglich, muss aber über eine formelle Einfuhr im Bestimmungsland erfolgen. Wir stimmen vorab ab, welche Route passt, und helfen bei Bedarf bei der Einfuhranmeldung vor Ort.

Warum DouaneDoc?

  • Praxiserfahrung mit ATA-Carnets für Luftfracht über Schiphol – viele Carnet-Inhaber starten hier
  • Präzise Warenlisten, die Zollkontrollen unterwegs minimieren
  • Kurzer Draht zur KvK für Ausstellung und Eilfälle
  • Begleitung bei Forderungen und Streitigkeiten zur Erledigung – verhindert, dass Sie Ihre Sicherheit zu Unrecht verlieren
  • Teil von Aircargo Netherlands in Aalsmeer – ein Partner für Ihr Carnet, Ausfuhranmeldung und ggf. T1 für nicht angeschlossene Länder

Messe, Tournee, Aufnahme oder Kundenbesuch in Planung? Rufen Sie 088 088 2407 (international: +31 88 088 2407) an oder mailen Sie an sales@aircargo.nl. Bei vollständiger Anlieferung liegt Ihr ATA-Carnet in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen bereit.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu ATA-Carnet

In welchen Ländern ist ein ATA-Carnet gültig?
Ein ATA-Carnet ist in mehr als 60 Ländern gültig, die dem ATA-Übereinkommen und dem Übereinkommen von Istanbul beigetreten sind – darunter UK, USA, Kanada, Japan, China, Südkorea, Indien, Australien, Schweiz, Norwegen, Brasilien und Mexiko. Die vollständige aktuelle Liste veröffentlicht die ICC World Chambers Federation. Für Länder, die nicht angeschlossen sind (z. B. einige afrikanische Länder), regeln wir alternative Lösungen wie die vorübergehende Einfuhr mit Sicherheitsleistung oder eine T1-Route.
Wie lange ist ein ATA-Carnet gültig?
Ein ATA-Carnet ist maximal 1 Jahr ab Ausstellung durch die Handelskammer (KvK) gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie mehrere Reisen in verschiedene angeschlossene Länder unternehmen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich – bei längerer Ausfuhr müssen Sie rechtzeitig zurückkehren oder ein neues Carnet beantragen. Manche Länder haben eine kürzere Frist für den Aufenthalt im jeweiligen Land (z. B. 6 Monate in den USA), unabhängig von der allgemeinen Jahresfrist.
Was sind die drei Hauptkategorien, für die ich ein ATA-Carnet nutzen kann?
Die drei klassischen Kategorien sind: (1) Handelsmuster (commercial samples) – Produkte zur Vorführung beim Kunden, nicht zum Verkauf bestimmt, (2) Berufsausrüstung (professional equipment) – Filmtechnik, Messgeräte, Werkzeuge, Bühnentechnik, und (3) Waren für Messen und Ausstellungen (goods for fairs and exhibitions). Manche Länder akzeptieren zusätzliche Kategorien wie Bildungs- oder Wissenschaftsmaterial.
Was ist eine Sicherheitsleistung und wie funktioniert sie beim ATA-Carnet?
Bei der Ausstellung hinterlegen Sie über die KvK eine Sicherheitsleistung oder Bankgarantie zur Deckung potenzieller Einfuhrabgaben und MwSt. in den besuchten Ländern – meist 40 bis 50 % des Warenwerts. Kommen die Waren ordnungsgemäß zurück und ist das Carnet korrekt abgestempelt, wird die Sicherheit einfach freigegeben. Kommen die Waren nicht zurück oder fehlt ein Stempel, können die besuchten Länder die Sicherheit in Anspruch nehmen. Die KvK hat hierfür eine Rahmenvereinbarung mit Versicherern; wir wickeln den Antrag für Sie ab.
Was muss ich bei jeder Grenzpassage mit dem Carnet tun?
Bei der Ausreise aus den Niederlanden lassen Sie das Carnet beim niederländischen Zoll (Schiphol, Rotterdam oder einer anderen Grenzstelle) abstempeln. Bei der Ankunft im Bestimmungsland erhalten Sie einen Stempel des dortigen Zolls. Bei der Ausreise aus diesem Land und der Rückkehr in die Niederlande wiederholen Sie das. Jeder Stempel ist essenziell – fehlende Stempel bedeuten, dass der Zoll des betreffenden Landes geltend machen kann, die Waren seien nicht zurückgekehrt. Wir briefen Sie oder Ihren Spediteur exakt darüber, welche Stempel benötigt werden.
Was, wenn ich während meiner Reise beschließe, Waren doch zu verkaufen?
Das ist möglich, aber dann müssen Sie im Bestimmungsland förmlich einführen – also Einfuhrabgaben und MwSt. an den lokalen Zoll zahlen und das Carnet für diese Waren ‚endgültig einführen‘. Der Sicherheitsanteil für diese Waren entfällt dann. In der Praxis ist ein ATA-Carnet nicht für Verkaufsflexibilität gedacht; für Handelsströme arbeiten Sie besser mit einer regulären Ausfuhranmeldung plus Einfuhranmeldung vor Ort.
Was ist der Unterschied zwischen einem ATA-Carnet und einem CPD-Carnet?
Ein ATA-Carnet ist für Waren, ein CPD-Carnet (Carnet de Passages en Douane) ist speziell für Fahrzeuge – vor allem relevant für Rallyteams, Expeditionen und Privatfahrzeuge bei längeren Aufenthalten in bestimmten Ländern. CPD-Carnets werden ebenfalls von der KvK über das gleiche System ausgestellt. Bei Zweifeln, ob Ihr Fall ATA oder CPD erfordert, helfen wir Ihnen bei der Wahl.
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